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Einzelne Schritte der Bebauungsplanung

9 Jahre 5 Monate her #298 von Erdmann Eckhard
Einzelne Schritte der Bebauungsplanung, 26 Dec. 2013 13:06

Im Unterschied zum Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne nur für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der in ihrem Geltungsbereich gelegenen Grundstücke. Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen sowie deren möglich Inhalte regelt das Baugesetzbuch (BauGB).

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder auch aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens besteht nicht. Der Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes wird in Lübeck durch den Bauausschuss gefasst.

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen.
Auch die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB im Allgemeinen zwei Mal beteiligt.

Seinen Abschluss findet das Planungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Beschluss des Bebauungsplanes als gemeindliche Satzung.
Der Satzungsbeschluss wird in Lübeck durch die Bürgerschaft gefasst.
Mit der Bekanntachung des Beschlusses bzw. der ggf. erforderlichen Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt in Lübeck in der Lübecker Stadtzeitung.

Die Inhalte eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sind für jedermann verbindlich. Seine Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung der planungsrechlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Baugenehmigungsverfahren. Zu beachten sind dabei neben der Planzeichnung (Teil A) auch die die textlichen Festsetzungen und Hinweise (Teil B des Bebauungsplanes).

Bebauungspläne enthalten in der Regel mindestens Festsetzungen zur Art der baulichen oder sonstigen Nutzung der Grundstücke, zum Maß der baulichen Nutzung, d.h. zur maximal zulässigen Grundfläche und Höhe der künftigen Bebauung, zur Bauweise sowie zu den überbaubaren und nichtüberbaubaren Grundstücksflächen. Je nach Erfordernis können Bebauungspläne auch detaillierte Regelungen, z.B. zur baulichen Gestaltung der Gebäude oder zur Begrünung der Baugrundstücke enthalten.
Durch seine Festsetzungen ermöglicht der Bebauungsplan gleichermaßen eine bestimmte Grundstücksnutzung und Bebauungsdichte, wie er dieser auch Grenzen setzt. Alternativ zu "normalen" Bebauungsplänen, die den Rahmen für die künftige Nutzung festsetzen, ermöglicht das Baugesetzbuch auch die Aufstellung so genannter vorhabenbezogener Bebauungspläne, die jeweils auf die Umsetzung eines konkreten Bauvorhabens und dessen Erschließung abzielen.

Zu jedem Bebauungsplan gehört immer auch eine Begründung. In ihr werden Ziele und Zweck der Planung, die wesentlichen Auswirkungen ihrer Umsetzung sowie die bei der Planaufstellung zu berücksichtigenden privaten und öffentlichen Belange und deren Abwägung dargelegt.

E.Erdmann

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