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Schreiben an die Fraktionen der Bürgerschaft

7 Jahre 10 Monate her - 7 Jahre 10 Monate her #890 von Erdmann Eckhard
Priwall, 21.06.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Rahmen des abgeschlossenen B-Planverfahrens für das Waterfront–Projekt, Teilbereich 1 wurden einige Einwände der Unteren Naturschutzbehörde nicht so umfänglich berücksichtigt wie von der Unteren Naturschutzbehörde gewünscht.

Herr M. Braun, Vorsitzender des Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer e.V. (LPV), informierte mich informell über eine Gesprächsrunde, die von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde ins Leben gerufen wurde.

Teilnehmer: Hr. Kirchhoff, Kurdirektor Travemünde, Hr. Lukas LTM Lübeck, Hr. Hollesen Vorstand Planethaus AG, Hr. Braun und Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde.

Welche Rolle nimmt die LTM in dem Gesprächskreis ein? Gleiches gilt für Hrn. Kirchhoff und Hrn. Hollesen.

Inhaltlich soll es neben dem Naturschutz auch um die Vereinbarkeit der touristischen Nutzung des Schutzgebietes „Südlichen Priwalls“ gehen, hierfür ist der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. (LPV) zuständig.

In welcher Weise werden Beschlüsse umgesetzt, gibt es finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt?

Die Berücksichtigung bzw. Erhaltung der Natur auf dem Priwall ist bei der anstehenden touristischen Entwicklung des Waterfront-Projektes für uns Priwaller von größter Wichtigkeit, zumal die bisherigen Eingriffe in die Natur schon große Lücken im bisherigen Bestand hinterlassen haben.

In einen Gespräch im Rahmen der Öffentlichen Fraktionssitzung der Grünen/Bündnis 90 auf dem Priwall am 16.06.2016, habe ich gegenüber Hrn. Kirchhoff, Hrn. Lukas und der Fraktion der Grünen/Bündnis 90 die Forderung erhoben, dass eine Beteiligung an der Gesprächsrunde von Seiten der Bevölkerung des Priwalls zwingend notwendig ist.

Die Bevölkerung nur über die Ergebnisse zu informieren, wird vom Vorstand im Rahmen einer Beteiligung der Bevölkerung als nicht ausreichend erachtet.

Bitte unterstützen Sie die Forderung der Beteiligung der Bevölkerung des Priwalls auf der Grundlage der gültigen Gemeindeordnung des Landes Schleswig–Holstein.
Ich nehme auch speziell Bezug auf den § 16 a Satz 4 der Gemeindeordnung und erwarte im Rahmen des Informationszugangsgesetzes des Landes Schleswig–Holstein vom 19. Januar 2012 eine verwaltungsinterne Weitergabe meines Briefes an die zuständige Abteilung, verbunden mit der Erwartung entsprechend des Informationzugangsgesetz informiert zu werden, bzw. mir den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.


Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung - GO -)
in der Fassung vom 28. Februar 2003

aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 16 a
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
(1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.

(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

(3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

(4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz - IZG-SH) bleiben unberührt.


Ich bitte Sie mir innerhalb der nächsten 2 Wochen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
E. Erdmann
- Vorsitzender -

Anmerkugen:
Eine Anfrage wird auf dem nächsten Hauptausschuss von der GAL gestellt,der Senat hat dann 14 Tage Zeit zur Beantwortung der Anfrage !!

Weitere Fraktionen werden auf Ihrer regulären Fraktionssitzung zu dem Punkt beraten !.

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