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Änderungen der Straßenverkehrsführung

2 Jahre 8 Monate her #1728 von Erdmann Eckhard
Sehr geehrter Herr Erdmann,über das widerrechtliche Parken in den Seitenräumen hat sich unsere Straßenunterhaltung inzwischen eine Übersicht verschafft und bereits eine Idee entwickelt, wie das Parken dort unterbunden werden kann. Da die Prüfung diesbezüglich aber noch nicht abgeschlossen ist, kann ich im Moment nicht mehr dazu sagen.

Das nach der StVO erforderliche Prüfungsverfahren für die Vorfahrtsregelung läuft inzwischen. Da ich aber Mitte August in den Urlaub gehe, werde ich den Vorgang voraussichtlich erst im Laufe des Septembers 2021 abschließen können.

Ich melde mich wieder! Bitte haben Sie noch Geduld!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Barbara Wenzel
Leitung des SG Straßenverkehrsbehörde

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