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Antwiortschreiben Seite 1
- Erdmann Eckhard
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3 Jahre 3 Monate her #1580
von Erdmann Eckhard
Antwiortschreiben Seite 1 wurde erstellt von Erdmann Eckhard
Hansestadt Lübeck 23539 Lübeck Der Bürgermeister
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V.
Wiekstraße 16
23570 Lübeck
Bereich: Bürgermeisterkanzlei
Gebäude: Rathaus
Auskunft: Sophie Bär
Datum: 07.08.2020
Ihr Schreiben vom 25.06.2020
Sehr geehrter Herr Erdmann,
im Auftrag von Herrn Bürgermeister Lindenau danke ich Ihnen recht herzlich für Ihr Schreiben
vom 25.06.2020, in dem Sie uns einen Fragenkatalog zum Priwall übersandt haben.
In Abstimmung mit den Fachbereichsleiter:innen Herrn Senator Schindler, Herrn Senator
Hinsen, Frau Senatorin Weiher und Frau Senatorin Hagen nehme ich federführend auf Ihren
Fragenkatalog Bezug:
1. Das Gelände der Beach Bay und die Promenade lassen die Frage aufkommen, ob
es sich um einen rechtsfreien Raum handelt !
Hunde werden auf der Promenade (Beach Bay) häufig nicht angeleint, dies gilt
im Prinzip für den gesamten Priwall, einschließlich im Naturschutzgebiet
„Südlicher Priwall“. Hunde koten auf die Promenade, es gibt keine Behälter für Hundekot.
Es fehlen Schilder zur Anleinpflicht.
Die neue Promenade ist leider schon in Teilen verdreckt.
Der Kurbetrieb Travemünde bestätigt, dass Hunde häufig nicht angeleint sind. Das
Ordnungsamt wurde dahingehend um verstärkte Kontrollen gebeten.
Für den Wald sind keine Schilder zur Anleinpflicht von Hunden erforderlich, da sich
die Anleinpflicht aus § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein
ergibt. Im Rahmen des Revierdienstes werden Besucher:innen bei Verstößen gegen
die Leinenpflicht, Betretungsverbote geschützter Bereiche etc. durch
Mitarbeiter:innen des Stadtwaldes aufklärend auf den Zweck der rechtlichen
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V.
Wiekstraße 16
23570 Lübeck
Bereich: Bürgermeisterkanzlei
Gebäude: Rathaus
Auskunft: Sophie Bär
Datum: 07.08.2020
Ihr Schreiben vom 25.06.2020
Sehr geehrter Herr Erdmann,
im Auftrag von Herrn Bürgermeister Lindenau danke ich Ihnen recht herzlich für Ihr Schreiben
vom 25.06.2020, in dem Sie uns einen Fragenkatalog zum Priwall übersandt haben.
In Abstimmung mit den Fachbereichsleiter:innen Herrn Senator Schindler, Herrn Senator
Hinsen, Frau Senatorin Weiher und Frau Senatorin Hagen nehme ich federführend auf Ihren
Fragenkatalog Bezug:
1. Das Gelände der Beach Bay und die Promenade lassen die Frage aufkommen, ob
es sich um einen rechtsfreien Raum handelt !
Hunde werden auf der Promenade (Beach Bay) häufig nicht angeleint, dies gilt
im Prinzip für den gesamten Priwall, einschließlich im Naturschutzgebiet
„Südlicher Priwall“. Hunde koten auf die Promenade, es gibt keine Behälter für Hundekot.
Es fehlen Schilder zur Anleinpflicht.
Die neue Promenade ist leider schon in Teilen verdreckt.
Der Kurbetrieb Travemünde bestätigt, dass Hunde häufig nicht angeleint sind. Das
Ordnungsamt wurde dahingehend um verstärkte Kontrollen gebeten.
Für den Wald sind keine Schilder zur Anleinpflicht von Hunden erforderlich, da sich
die Anleinpflicht aus § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein
ergibt. Im Rahmen des Revierdienstes werden Besucher:innen bei Verstößen gegen
die Leinenpflicht, Betretungsverbote geschützter Bereiche etc. durch
Mitarbeiter:innen des Stadtwaldes aufklärend auf den Zweck der rechtlichen
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