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Priwall-Fähre wird um 5% teuerer - HL - Live 07.12.2016 -

7 Jahre 4 Monate her - 7 Jahre 4 Monate her #939 von Erdmann Eckhard
www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=111086

Fährgelderhöhungen ab 01. April 2017
Aussage des Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein zum Thema einer Fährfreiheit der Priwaller aus dem Jahr 1996: Bei der Gestaltung des Fährtarifes sind die Priwallbewohner angemessen zu berücksichtigen

Tatsache ist, die Fährgebühren für die Jahreskarte eines PKW sind seit 1990 von damals 60.00 € bis zur anstehenden Fährpreiserhöhung zum 01.April 2017 auf 642.00 €, d.h. um 1068% gestiegen!!

Der öffentliche Nahverkehr der Hansestadt ist nicht annähernd so kräftig gestiegen. Nachfragen beim Stadtverkehr zur Kalkulation der Preise für die Jahreskarten der Priwallfähren werden nicht beantwortet. Die Kalkulation ist nicht für die Öffentlichkeit, diese Haltung legt der Stadtverkehr seit den 80zigern /90zigern Jahren bis heute an den Tag !

Der steuerliche Querverbund in den Strukturen der Hansestadt Lübeck beinhaltet , dass sich die überwiegend in öffentlicher Hand befindliche Stadtwerke mit den Betriebsergebnissen ihren einzelnen Sparten (z. B. Energieversorgung, Stadtreinigung, ÖPNV) steuerlich gegeneinander verrechnen können, daraus ergibt sich, dass das Defizit des Öffentlichen Nahverkehrs aus den Mehrerlösen der Stadtwerke gedeckt wird.
Anders sieht es beim Stadtverkehr aus, zu dem die Fähren gehören, durch die Ausgliederung aus den städtischen Strukturen 2000 und die Kooperation mit der Hamburger Hochbahn muss der Stadtverkehr eigenständig wirtschaften, seine Mindereinnahmen z.B. durch Preiserhöhungen selber decken. Dies führt zu den extremen Preissteigerungen von bis zu 1064 %. Die Tagegäste und Nutzer von Jahreskarten müssen die Mindereinnahmen ausgleichen.

Die Erhöhungen der Nutzung der Fähren für die Fussgänger mit Fahrrad bzw. ohne Fahrrad sind im ersten Anschein nach nicht gravierend, aber in der Addition für Familien mit Kindern ist dies ein weiterer Standortnachteil für Betriebe auf dem Priwall. Eine Tasse Kaffee mit Kuchen ist inzwischen so teuer, dass Tagesgäste zunehmend den Priwall meiden.

Hr. Hollesen Projektentwickler des Waterfront- Projekt wird in Verhandlungen mit dem Stadtverkehr auf Rabattierungen für seine Gäste drängen, erste Verhandlungen mit dem Stadtverkehr laufen schon. Die Fährpreiserhöhungen werden für die Nutzer des Waterfront-Projektes nicht spürbar sein, sie mögen mit Erstaunen den Tarif zahlen beim Übersetzen.

Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Priwaller gegenüber den Gästen des Waterfront-Projekte bzw. der Gäste aus den Feriendörfern kann es nicht sein, dass hier von Seiten des Stadtverkehrs dieser Personenkreis gefördert wird. Richtig ist es, dass die Gäste in den Feriendörfer und die zukünftigen Gäste des Waterfront-Projektes keine Jahreskarten erstehen müssen, aber durch eine Rabattierung der Preise gegenüber z. B. Tagesgästen oder Nutzern von Mehrfachkarten bevorzugt werden.

Was nun die verdeckte Gewinnausschüttung angeht, die durch eine mögliche Rabattierung entsteht, so ist die verdeckte Gewinnausschüttung keine Erfindung des Stadtverkehrs, sondern der Finanzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und beschäftigt den Stadtverkehr und die Lübecker Bürgerschaft schon seit mindesten 20 Jahren. Vereinfacht dargestellt steht das Finanzamt auf dem Standpunkt, dass ein Unternehmen diesem Fall der Stadtverkehr, wenn es gegenüber konkret definierten Personengruppen (z. B. Bewohner einer Siedlung oder Mitglieder eines Vereins) auf das Erheben eines allgemein gültigen Entgelts verzichtet, letztlich dem Betrieb eine bestimmte Summe Geldes entzieht. Diesen Sachverhalt setzt das Finanzamt einer Gewinnentnahme durch den Eigentümer gleich und leitet daraus seinen Steueranspruch ab.
Bei einer solchen rechtlichen Wertung muss natürlich auch die Tatsache der kostenfreie Beförderung der Priwaller mit dem ersten Wohnsitz berücksichtig werden.

Verhandlungen mit der Gemeinschaft der Priwallbewohner und dem Stadtverkehr in 2015 hatten als Ergebnis, durch gezielte Befragungen der Priwaller, die Häufigkeit der Nutzung der Fähren mit dem PKW zu erfragen. Ziel sollte es sein in der Preisgestaltung der Jahreskarten die Häufigkeit der Nutzung zu berücksichtigen. Wer weniger häufig fährt, sollte so nicht gezwungen sein eine Jahreskarte kaufen zu müssen. Eine durchgeführte Befragung der Gemeinschaft der Priwallbewohner zur Nutzung der Fähren hatte u.a. auch das Ergebnis, wenn ich nicht gezwungen werde eine Jahreskarte zukaufen, dann bin ich auch bereit abhängig von der Häufigkeit der Nutzung eine anteilige Jahreskarte zu kaufen. Hier werden zusätzliche Einnahmen für den Stadtverkehr generiert, dies ist aber für den Stadtverkehr kein Argument.

Die herausgestellten positiven Aspekte, die der Fährpreiserhöhung gegenüberstehen, wie Qualitätsversprechen für „Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit“ die als Maßnahmepaket zum 01.01.2017 eingeführt werden sollen,müssen sich erst in der Praxis bewähren.
Gibt es Standarts bezüglich Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit ? Der gültige Fahrplan ist keine Vorgabe, da beides häufig nicht eingehalten wird. Gibt es ein Beschwerdemanagement ? Wie hat der Nutzer die Beweislast seiner berechtigten Beschwerde zu führen, gibt es Formblätter ? Wie wird mit der Beschwerde verfahren ?

Erdmann

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