Grünstrand: Saisonales Grillverbot in Travemünde

Diese Maßnahmen sind geplant:

Neue WC-Anlage auf dem Grünstrand
Der angemietete WC-Container auf dem Grünstrand wird wieder aufgestellt. Allerdings nur so lange, bis die Kurverwaltung eine feste WC-Anlage auf dem Grünstrand erreichtet hat. Die Gelder dafür sind bereits im Haushalt 2023 vorgesehen.

Neue Strandumkleiden auf dem Grünstrand
Drei neue Strandumkleiden auf dem Grünstrand sind bereits im Bau. Zu sehen sind massive Betonringe, die auf einem vorbereiteten Fundament stehen. Noch sind die Umkleiden mit Flatterband abgesperrt. Doch bis zum Saisonbeginn dürfte alles fertig sein. Weitere Umkleiden sollen an den Sandstränden aufgestellt werden.

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In den neuen Umkleidekabinen kann man sich auf dem Grünstrand blickgeschützt umziehen.

Mehr Spiel- und Sportangebote
„Um die Besucherströme vom sogenannten Sportstrand auch an andere Strandabschnitte zu lenken, erwägt der Kurbetrieb für die nächste Saison eine Erweiterung dieser Angebote“, heißt es in dem Maßnahmenpapier. Die bestehenden Spiel- und Sportangebote würden sich großer Beliebtheit erfreuen.

Fokussierte Kommunikationsstrategie
Für ein gutes Miteinander soll die städtische „Lübeck und Travemünde Marketing GmbH“ (LTM) eine „fokussierte Kommunikationsstrategie direkt vor Ort“ umsetzten. Für diese Kommunikation sollen „Piktogramme und einfache, elipsenartige Sätze und Appelle in Deutsch und Englisch“ zum Einsatz kommen. Zum Start der Badesaison am 13. Mai soll eine entsprechende Beschilderung an den Strandzugängen zu sehen sein. Auch als Plakat und Postkarte zur Ausgabe bei den Strandkorbvermietern, in der Tourist-Information (früher „Welcome-Center“) und als Hinweis auf den Schaukästen entlang der Strandpromenade.

Saisonales Grillverbot
Die Kurverwaltung möchte ein temporäres Grillverbot auf der Liegewiese (Grünstrand) verhängen. Zur Zeit ist das Grillen noch auf sechs extra dafür angelegten Plätzen auf der Liegewiese gestattet. Das Grillverbot soll jedes Jahr vom 15.06. bis zum 31.08. gelten, um die Aufenthaltsqualität für alle Besucher zu wahren. Grund: In einer sogenannten "Tourismusakzeptanzbefragung" wurden "die negativen Begleitumstände des massenhaften Grillens, wie die enorme Rauchentwicklung, das Müllaufkommen aber auch gefährliche Glutnester von unsachgemäß entsorgter Grillkohle als große, durch den Tourismus verursachte, Störfaktoren benannt.“ Aber auch Tages- und Übernachtungsgäste hätten sich laut Kurverwaltung über die enorme Rauchbelastung an stark frequentierten Tagen beschwert. Da auch Gäste mit Atemwegserkrankungen gezielt die Seebäder besuchen würden, sei eine temporäre Einschränkung des Grillens auf dem Grünstrand sinnvoll.

Das temporäre Grillverbot soll auf dem Grünstrand zeitig durch dreisprachige Beschilderung bekanntgemacht werden. Die städtische Marketinggesellschaft soll die Maßnahme kommunikativ begleiten.

Um dem Grillbedürfnis einiger Gäste dennoch entgegenzukommen, soll das Grillen außerhalb der Verbotszeit weiterhin gestattet bleiben.

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Am Freitag (28.04.2023) wurden die offiziellen Grillplätze auf dem Grünstrand vereinzelt bereits genutzt. Über das lange Wochenende dürfte die Wiese noch viele Hobby-Griller anziehen. Doch ab Mitte Juni ist es damit dann erstmal vorbei.

Wachdienst überwacht Grillverbot
Wie in den vergangenen Jahren soll während der Saison ein privater Wachdienst die Besucher auf ihr Verhalten und die bestehenden Regelungen aus Satzungen und Nutzungsordnungen hinweisen. Dabei soll er auch das temporäre Grillverbot überwachen.

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Strandkarten-Verweigerer: Bis zu 2.500 Euro Geldbuße
Seit dem Jahr 2021 ist auch die Liegewiese „Grünstrand“ gebührenpflichtig. Das wird auch kontrolliert. „In vereinzelten Fällen kommt es hier jedoch zur Verweigerung gegenüber der
Gebührenpflicht und damit zu einer ordnungswidrigen Handlung nach §20 (1) i. v. (4) der Kurabgabesatzung (Geldbuße bis zu 2.500 EUR)“, schreibt die Kurverwaltung in ihrem Papier. In diesen Fällen werde die ordnungsrechtliche Unterstützung des Ordnungsdienstes benötigt, um die Ordnungswidrigkeit mit den erforderlichen Schritten ahnden zu können.

Qualifizierte Vollzugskräfte erforderlich
Aufgrund der vielfältigen Anforderungen, die von Verstößen im ruhenden Verkehr bis hin zu Ruhestörungen reichen, sei der „Einsatz von vielseitig qualifizierten Vollzugskräften“ notwendig, schreibt die Kurverwaltung. Beim Grünstrand handele es sich um eine öffentliche Fläche, die keiner Satzung unterliege und auf der Hausrecht ausgeübt werde. „Störungen auf dieser Fläche kann der Kommunale Ordnungsdienst mangels Ermächtigungsgrundlage nur in Teilen (zum Beispiel Lärmbelästigung) ahnden.“

Maßnahmen werden ausgewertet
Nach der Saison 2023 soll die Wirksamkeit der Maßnahmen ausgewertet werden. Das soll in „enger Abstimmung mit der Polizei, dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH und dem Kurbetrieb Travemünde“ erfolgen.

Schluss mit Nebelschwaden im Hochsommer: Auf dem Grünstrand herrscht vom 15.06. bis zum 31.08. ein saisonales Grillverbot. Fotos: Helge Normann

Schluss mit Nebelschwaden im Hochsommer: Auf dem Grünstrand herrscht vom 15.06. bis zum 31.08. ein saisonales Grillverbot. Fotos: Helge Normann


Text-Nummer: 158292   Autor: Helge Normann   vom 28.04.2023 um 20.32 Uhr