120.000 Euro für altes Priwall-Krankenhaus: Schnäppchen oder Risiko-Investment?

Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig

120.000 Euro für zwei Gebäude von jeweils 1150 Quadratmetern Nutzungsfläche, verteilt auf Erd-, Ober- und Dachgeschoss – Schnäppchen oder Risiko-Investment? Beide Gebäude seien sanierungsbedürftig, ein Gutachten aus 2021 bescheinige den Häusern jedoch eine solide Bausubstanz, heißt es in der Ausschreibung. Zudem seien keine denkmalschutzrechtlichen Auflagen zu beachten. Allerdings: Der Unterhaltungs- und Modernisierungsstau sowie die technische Überalterung der Haustechnik seien so gravierend, dass die gesamten haustechnischen Installationen und Bauteile wie Fenster und Türen entsorgt und erneuert werden müssten.

In einem der beiden Gebäude an der Mecklenburger Landstraße war zuletzt das Stadtmagazin untergebracht.

Und es gibt laut Ausschreibung noch weitere Auflagen. Die Höhe des Daches dürfe nicht wesentlich verändert werden, da sich das westliche Gebäude in der Sichtachse des Höhenfeuers des Wasser- und Schifffahrtsamts befinde. Zudem seien im und am Gebäude nistende Vögel und Fledermausquartiere bekannt. Vor einer Fassaden- und Dachsanierung müsse der Unteren Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Überprüfung vorgelegt werden. Auch befinde sich auf dem Grundstück ein ortsbildender Baumbestand, der erhalten werden müsse. Eine eventuelle Fällung von Bäumen müsse mit dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz besprochen werden.

Zwei für 120 000 Euro: Die letzten noch stehenden Gebäude des alten Priwall-Krankenhauses sind zu verkaufen.

Auch Dachgeschossausbau möglich

Auch hinsichtlich des Umbaus der in den 1930-er Jahren errichteten Backsteinbauten macht die Stadt Vorgaben. Unter anderem soll eine Dachbegrünung vorgesehen werden, und das Anbringen von Solarmodulen sei grundsätzlich zulässig und erwünscht. Der Anbau von Balkonen und Wintergärten sei möglich. Auch das bisher nicht ausgebaute Dachgeschoss soll für die Schaffung von Wohnraum genutzt werden. Für die erforderlichen Stellplätze gelte ein Schlüssel von 0,5 je Wohneinheit. Die Plätze sind entweder auf dem Grundstück selbst oder im unmittelbaren Umfeld auf den angrenzenden Grundstücken nachzuweisen.

Boarding-House oder Dauerwohnraum

Mindestens 65 Wohnungen zuzüglich einer Betreiberwohnung von maximal 80 Quadratmetern Größe sind laut Ausschreibung zu errichten. Dabei sei es dem Betreiber freigestellt, ob er etwas ein Boarding-House oder Dauerwohnraum (möbliert oder unmöbliert) anbietet. Auch der Bau von Mikro-Apartments etwa für Saisonkräfte sei zulässig. Mit einem Betreiberkonzept müsse nachgewiesen werden, wie die Vermietung an Beschäftigte der Gastronomie und Tourismusbranche dauerhaft gewährleistet und überprüft werden könne. Die maximale Kaltmiete darf laut Ausschreibung 8,80 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Nebenkosten nicht überschreiten, die Miete darf erstmals nach fünf Jahren um höchstens sechs Prozent erhöht werden.

Erbbaurecht-Entscheidung trifft Bürgerschaft

Die Entscheidung über die Bestellung des Erbbaurechts trifft die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck. Interessenten am Erbbaurechtsvertrag, der mit dem Kauf verbunden ist, können ihr Angebot nebst Bewerbungsunterlagen bis zum 15. August 2023 im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften einreichen. Es muss unter anderem Folgendes enthalten: Bauzeichnungen inklusive Grundrisszeichnung, Projektbeschreibung, Betreiberkonzept, Kalkulation mit Finanzierungsplan sowie die Finanzierungsbestätigung eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kreditinstituts. Weitere Vorgaben und Informationen auf https://bekanntmachungen.luebeck.de/grundstuecksangebote/inde