Volle Personenfähre „Priwall VI“: Fahrgäste in Travemünde müssen oft warten

Ln 26.07.2022 online

Die Personenfähre „Priwall VI“ wird stark frequentiert. Sicherheitsleute passen auf, dass sie nicht überfüllt ist. Manchmal kommen Fahrgäste nicht mehr auf das Schiff.
Wenn Besucher der Travemünder Woche vom Priwall auf die andere Seite übersetzen oder zurück auf die Halbinsel wollen, wird es eng auf der Personenfähre vor allem in den Abendstunden.

Travemünde.

Wer vom Priwall auf die andere Seite der Trave übersetzen und dort feiern will oder zurück von der Travemünder Woche auf die Halbinsel möchte, muss mitunter Wartezeiten einrechnen. Denn die Kapazitäten der Personenfähre „Priwall VI“, die zwischen der Nordermole und dem Priwall pendelt, sind begrenzt. Besonders ab den frühen Abendstunden bilden sich an den Anlegern lange Warteschlangen. Anders als in den Jahren zuvor, als der Stadtverkehr während der TW auf der Strecke im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die alte Autofähre „Berlin“ einsetzte, die bis zu 250 Personen aufnehmen kann, fährt jetzt ausnahmslos die „Priwall VI“. Sie ist zugelassen für 190 Personen, was jedoch die Maximalzahl bedeutet. Wenn Fahrräder, Kinderwagen und andere Gefährte mitgenommen werden, wird es schnell voll auf dem Deck. Deshalb passen Security-Leute jetzt darauf auf, dass die Fähre nicht überfüllt ist. Nicht selten werden bereits wartende Fahrgäste zurückgewiesen und gebeten, die nächste Ankunft der Fähre abzuwarten, was nicht jedem gefällt.

Fähre „Berlin“ nicht geeignet
Stadtverkehr-Sprecher Lars Hertrampf sagt dazu: „Der Fährverkehr während der Travemünder Woche wird durch die ‚Priwall VI‘ sowie die Autofähre gewährleistet. Da sich der Publikumsverkehr zum weit überwiegenden Teil auf der Festlandseite abspielt, erwarten wir lediglich in absoluten Spitzenzeiten, etwa beim Transfer von Regatta-Teilnehmern, eventuelle Wartezeiten, die über diejenigen auf die aktuelle Fährankunft hinausgehen.“ Eine Ausweichmöglichkeit bestehe zudem mit der Autofähre, die in wenigen Minuten erreichbar sei. Die „Berlin“ werde nicht eingesetzt, weil ein Statiker festgestellt habe, dass der Anleger für die Anlegelast durch die Autofähre nicht geeignet sei.