Ortsrat Travemünde zur Bekämpfung von Zweckentfremdungen von Wohnraum
Bezahlbar ist auch nach der Auffassung des Ortsrates Travemünde Wohnraum dann, wenn dauerhaft nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens für das Wohnen aufgewendet werden muss. Die Sicherung der Wohnfunktion für die Travemünder Bevölkerung ist das Ziel und eine fortschreitende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen muss ebenso verhindert werden, wie die Errichtung neuer Ferienhäuser durch Abriss und Neubau.
Die Steuerung bedarfsgerechter Planung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Ausweitung von Wohnungen mit Sozialbindung und die Bekämpfung von Zweckentfremdungen erscheinen ihm als geeignete Instrumente, um diese Ziele zu erreichen. Die in dem Konzept der Hansestadt Lübeck zur planerischen Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen vom Oktober 2021 beschriebenen Maßnahmen, mit der insbesondere die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen durch diesem Ziel dienende Bebauungspläne begrenzt werden soll, begrüßt und unterstützt der Ortsrat Travemünde. PM Ortsrat Travemünde – Fotos Karl Erhard Vögele