Vordereihe:Verkehrsschild irritiert Autofahrer

Die neue Verkehrsregelung für die Vorderreihe: Seit 4. Oktober ist die Flaniermeile keine Fußgängerzone mehr, die saisonale Regelung wurde aufgehoben. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße wieder befahren. So vermuten es jedenfalls die meisten Pkw-Fahrer, die mit ihrem Auto von der Straße Rose kommend, vermeintlich korrekt entweder links oder rechts in die Vordereihe abbiegen. Doch so eindeutig scheint es nicht. Zumindest offenbar nicht für die Stadt. An der Straße Rose, die zur Vorderreihe führt, steht ein Verkehrsschild. Roter Kreis mit weißem Grund – das Zeichen 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art. Die Ausnahmen stehen auf einem Zusatzschild: Busse, Taxen, Mietwagen, Lieferverkehr, Radfahrer und Schiffsliegeplatzinhaber. Darunter der Hinweis: „ 50 m ". Was genau heißt das? Gilt das Verbot ab dem Schild für eine Strecke von 50 Meter oder erst nach 50 Metern? Der Lübecker Reiner Jensen (71) fuhr vorige Woche mit seinem Pkw durch die Straße Rose, bog dann in die Vorderreihe Richtung Fähranleger ein und wurde prompt von einer Mitarbeiterin des städtischen Ordnungsdiensts gestoppt. Er dürfe gar nicht in der Vorderreihe fahren, denn bereits an der Straße Rose stehe ein Durchfahrverbotsschild, wurde ihm erklärt. „Die sehr freundliche Mitarbeiterin hat mir auf ihrem Handy sogar ein Foto des Verkehrsschilds gezeigt“, sagt der ehemalige Polizeibeamte aus Kücknitz. Es blieb jedoch bei einer mündlichen Verwarnung. Reiner Jensen will jetzt aber wissen, wie er sich korrekt verhalten muss. Darf er tatsächlich nicht mehr mit seinem Pkw durch die Vorderreihe fahren, sein Auto dort auf einem ausgewiesenen Parkstreifen abstellen und einkaufen gehen, wie es so viele Verkehrsteilnehmer seit Öffnung der Vorderreihe ganz selbstverständlich machen?

     Die Polizei Lübeck klärt auf „Das Verkehrszeichen, Verbot für Fahrzeuge aller Art' mit dem Zusatzzeichen und 50 Meter , bedeutet in diesem Fall, dass ein Durchfahren bis zur Einmündung der Vorderreihe grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer möglich ist", sagt Polizeisprecherin Claudia Struck. Ein Verbot bestehe dann für das Geradeausfahren zum Ostpreußenkai, mit Ausnahme der auf dem Zusatzschild genannten Verkehrsteilnehmer. Ein Abbiegen nach links und rechts in die Vorderreihe sei nach Inkrafttreten der Winterregelung ebenfalls für alle Verkehrsteilnehmer möglich.

     Die LN haben zu den Irritationen der Autofahrer wegen des Verkehrsschilds und der Verwarnung durch das Ordnungsamt auch die Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort steht bisher noch aus. tkr