TRAVEMÜNDE.
Manche Verkehrsteilnehmer dürften jubeln, andere wiederum sich ärgem: Seit Montag ist die, Vorderreihe wieder für Radfahrer freigegeben. Und auch Kraftfahrzeuge dürfen die Flanienneile des lübschen Seebads wieder befahren, allerdings nur in bestimmte Richtungen. Die saisonale Fußgängerzonen-Regelung, die seit Mitte Juni galt, wurde aufgehoben. «
Noch haben sich nicht alle daran gewöhnt, denn die Schilder stehen erst seit gestern. Deshalb emten Radfahrer, die jetzt auf der Vorderreihe radeln, mitunter böse Blicke von Spaziergängem. Doch die Radler sind im Recht, denn die Straße ist keine Fußgängerzone mehr. Die Stadt hat die Regelung wie geplant geändert und die Flanierrneile für Radfahrer und Kraftfahrzeuge freigegeben. Während Radler in beide Richtungen fahren dürfen, ist der Kfz-Verkehr jedoch nur von der Einmündung der Straße Rose bis zur Sankt-Lorenz-Straße so-
wie von der Rose bis zu Straße Am Lotsenberg erlaubt.
Der Fußgängerzonen-Regelung war ein jahrelanger Streit unter Geschäftsleuten, Politikern, dem Ortsrat sowie Bewohnerinnen und Bewohnern vorausgegangen. Im August 2019 hatte die Bürgerschaft beschlossen, dass die Vorderreihe eine saisonale Fußgängerzone werden soll. Grund dafür war unter anderem, dass die Straße wegen der Enge der Gehwege zu beiden Seiten ohnehin von Spaziergängem in Beschlag genommen wurde und faktisch bereits eine Fußgängerzone sei. Es gab Pöbeleien zwischen Radfahrern und Fußgängem, beide Gruppen fühlten sich iırı Recht, und die Vorderreihe geriet mehr und mehr zum Zankapfel. Die eigentlich bereits ab 2020 geltende neue Regelung verzögerte sich, weil eine Stellungnahme des Kieler Wirtschaftsministeriums noch ausstand. Deshalb wurde die Straße erst in diesem Jahr zur Fußgängerzone. Die saisonale Regelung soll probeweise für 2 Jahre gelten. Ab 15.Mai 2022 gilt wieder die Fußgänger-Regelung.