Touristische Bindung und Eigennutzung der Feriendörfer Dörfer 1 – 6 auf dem Priwall
. Die Eigennutzung in den Dörfern 1-3 u. 6 • Maximale Eigennutzung 8 Wochen pro Jahr, davon 2 Wochen in der Hauptsaison.
• Dauerhafte (nicht nur 10-jährige) einheitliche touristische Vermarktung durch einen namhaften Anbieter.
• Also: Auch nach 10 Jahren darf nicht jeder Eigentümer selbst tätig werden, sondern alle Eigentümer müssen einheitlich durch einen Anbieter gemeinsam vermieten!
• Kein Erst- oder Zweitwohnen möglich
In den restlichen Dörfern 4 u. 5:
• Nutzungsbindung 10 Jahre, diese endet im Januar 2024.
• Der jeweilige Eigentümer des Hauses ist lediglich zehn Jahre an das Vermarktungs-Unternehmen gebunden (hier Novalsol/Landal), anschließend kann er frei entscheiden, ob Novalsol/Landal weiterhin die Vermietung übernehmen soll, jemand Drittes hiermit beauftragt wird oder der Käufer dies selbst übernimmt.
• Kein Erst- oder Zweitwohnen möglich
• ABER: Jeder Eigentümer darf bei Bedarf auch das ganze Jahr - 365 Tage - selbst in seinem Objekt Urlaub machen, wenn er mag schon jetzt, trotz der Vermarktung durch Landal und Novasol.