- Beiträge: 1281
- Forum
- Forum-Priwallbewohner
- Informationen vom Vorstand
- Antwort der Verwaltung zum Zustand der Mecklenburger Landstr./finanzielle Belastungen für die Anlieger nach Ende der Bautätigkeiten Waterfront
×
Nachrichten für Mitglieder und Interessenten ...
Antwort der Verwaltung zum Zustand der Mecklenburger Landstr./finanzielle Belastungen für die Anlieger nach Ende der Bautätigkeiten Waterfront
- Erdmann Eckhard
- Autor
- Offline
Weniger
Mehr
7 Jahre 10 Monate her - 7 Jahre 10 Monate her #875
von Erdmann Eckhard
Antwort der Verwaltung zum Zustand der Mecklenburger Landstr./finanzielle Belastungen für die Anlieger nach Ende der Bautätigkeiten Waterfront wurde erstellt von Erdmann Eckhard
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V.
Mecklenburger Landstr. 14
23570 Lübeck – Travemünde
Ihr Schreiben vom 29.02.2016
Straßenzustand der Mecklenburger Landstraße auf dem Priwall
-Straßenzustand –
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Erdmann,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.02.2016. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Mit der Bautätigkeit auf dem Priwall (PriwallWaterfront I Abriss des Krankenhauses) geht notgedrungen der starke Baustellenverkehr einher und führt zu einer zeitlich begrenzten Belastung der Anwohner.
Die Mecklenburger Landstraße ist, wie Sir ja auch schreiben, in einem schlechten baulichem Zustand. Der zuständige Bauhof repariert in den letzten Jahren kontinuierlich die größten Schadstellen und stellt die Verkehrssicherheit her. Die Straßenunterhaltung kann aber nur punktuelle Verbesserungen schaffen.
Der von Ihnen genannte „Trampelpfad“ ist keine offizielle Wegeführung, sondern hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Ein Ausbau dieses Trampelpfades ist aber aufgrund der Eigentumsverhältnisse zurzeit nicht möglich.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird eine flächendeckende Baumaßnahme geprüft, ggfls. muss ein Straßenneubau erfolgen.
Bei einem Straßenneubau findet das Beitragsrecht Anwendung. Straßen sind ein allgemeines
Gebrauchsgut und stehen allen Nutzern zur Verfügung. Dies sind die Anwohner, aber auch allgemeine Verkehre. Genau aus diesem Grund werden im Gegensatz zu Privatstraßen die durch eine Straßenbaumaßnahme entstanden Kosten zu Teilen von der Kommune getragen. Das von Ihnen genannte „Verursacherprinzip“ greift nur bei fahrlässiger Beschädigung, nicht beim allgemeinen Gebrauch der Straße.
Bzgl. der von lhnen geschilderten Nichteinhaltung der Geschwindigkeit haben wir die Polizei sowie die Straßenverkehrsüberwachung informiert. lm Rahmen der regelmäßig statt findenden Baubesprechungen werden wir aber auch den Investor mit der Bitte ansprechen, die von ihm beauftragten Firmen auf die Einhaltung der Geschwindigkeit (30 km/h) hinzuweisen. Ebenfalls werden wir die Rückgabe der „Findlinge“ veranlassen.
Leider können wir Ihnen zurzeit keine für Sie zufriedenstellende Lösung anbieten. Wir haben jedoch veranlasst, dass die Streckenkontrollen in kürzeren lntenvallen stattfinden.
Mit freundlichem Gruß
Hansestadt Lübeck
Mecklenburger Landstr. 14
23570 Lübeck – Travemünde
Ihr Schreiben vom 29.02.2016
Straßenzustand der Mecklenburger Landstraße auf dem Priwall
-Straßenzustand –
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Erdmann,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.02.2016. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Mit der Bautätigkeit auf dem Priwall (PriwallWaterfront I Abriss des Krankenhauses) geht notgedrungen der starke Baustellenverkehr einher und führt zu einer zeitlich begrenzten Belastung der Anwohner.
Die Mecklenburger Landstraße ist, wie Sir ja auch schreiben, in einem schlechten baulichem Zustand. Der zuständige Bauhof repariert in den letzten Jahren kontinuierlich die größten Schadstellen und stellt die Verkehrssicherheit her. Die Straßenunterhaltung kann aber nur punktuelle Verbesserungen schaffen.
Der von Ihnen genannte „Trampelpfad“ ist keine offizielle Wegeführung, sondern hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Ein Ausbau dieses Trampelpfades ist aber aufgrund der Eigentumsverhältnisse zurzeit nicht möglich.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird eine flächendeckende Baumaßnahme geprüft, ggfls. muss ein Straßenneubau erfolgen.
Bei einem Straßenneubau findet das Beitragsrecht Anwendung. Straßen sind ein allgemeines
Gebrauchsgut und stehen allen Nutzern zur Verfügung. Dies sind die Anwohner, aber auch allgemeine Verkehre. Genau aus diesem Grund werden im Gegensatz zu Privatstraßen die durch eine Straßenbaumaßnahme entstanden Kosten zu Teilen von der Kommune getragen. Das von Ihnen genannte „Verursacherprinzip“ greift nur bei fahrlässiger Beschädigung, nicht beim allgemeinen Gebrauch der Straße.
Bzgl. der von lhnen geschilderten Nichteinhaltung der Geschwindigkeit haben wir die Polizei sowie die Straßenverkehrsüberwachung informiert. lm Rahmen der regelmäßig statt findenden Baubesprechungen werden wir aber auch den Investor mit der Bitte ansprechen, die von ihm beauftragten Firmen auf die Einhaltung der Geschwindigkeit (30 km/h) hinzuweisen. Ebenfalls werden wir die Rückgabe der „Findlinge“ veranlassen.
Leider können wir Ihnen zurzeit keine für Sie zufriedenstellende Lösung anbieten. Wir haben jedoch veranlasst, dass die Streckenkontrollen in kürzeren lntenvallen stattfinden.
Mit freundlichem Gruß
Hansestadt Lübeck
Letzte Änderung: 7 Jahre 10 Monate her von Erdmann Eckhard.
Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.
- Forum
- Forum-Priwallbewohner
- Informationen vom Vorstand
- Antwort der Verwaltung zum Zustand der Mecklenburger Landstr./finanzielle Belastungen für die Anlieger nach Ende der Bautätigkeiten Waterfront
Ladezeit der Seite: 0.151 Sekunden