× Nachrichten für Mitglieder und Interessenten ...

Verkehrsicherheit auf dem Priwall

2 Jahre 10 Monate her #1713 von Erdmann Eckhard
Schreiben an Frau Wenzel 02.05.2021
Bereichsleitung Verkehr

Sehr geehrte Frau Wenzel,

der gesamte Priwall ist offiziell als 30ziger Zone ausgewiesen-, siehe hierzu die Piktogramme auf der Mecklenburger Landstraße, jeweils zu Beginn und zum Ende der Mecklenburger Landstraße.
Außerdem weist das Schild den Priwall als 30ziger Zone aus.

Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt, für ältere lichtzeichengeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. ... In Tempo-30-Zonen dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden.

Bei der genannten Vorfahrtsregel gibt es eine Ausnahme, die Einmündung der „Alten Werft“ in die Mecklenburger Landstraße ist durch das „Vorfahrt Achten Schild“ gekennzeichnet.
Die Mecklenburger Landstraße ist von der Fähre in der Kreuzung Alte Werft/ ML kommend mit dem Vorfahrtszeichen versehen.
Die Begründung liegt in dem abfließenden Verkehr von der Fähre, so kommt es nicht Staubildung.

Ein weiterer Punkt ist die Einmündung Meeresrauschen in die Mecklenburger Landstraße.
Zeichen 205: Vorfahrt gewähren! (nur an dieser Kreuzung oder Einmündung)
Am Ende der Straße Meeresrauschen steht ein „ Vorfahrtachten- Schild“, die allgemein gültige „rechts vor links“ Regel ist damit aufgehoben, dies ist nicht in Ordnung.
Gibt es eine genehmigte Ausnahmeerlaubnis für den Sachverhalt ?

Für die weiteren Kreuzungsbereiche/Einmündungen auf dem Priwall gilt dann „rechts vor links“.
Viele KFZ – Besitzer achten nicht auf die Regel, so kommt es immerwieder zu kritischen Situation zwischen den Verkehrsteilnehmern.

Das sich abzeichnende erhöhte Verkehrsaufkommen durch den Ferienkomplex „Beach Bay“ und durch vermehrte Zuzüge von Neubürgern führt dies zur allgemeinen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer.
So gab es in der Vergangenheit Unfälle durch die Missachtung der Regel „rechts vor links“.

Ich möchte Ihnen gegenüber, wie auch dem zuständigen Senator gegenüber nochmals auf die Situation des sogenannten Trampelpfades hinweisen.
Das Parken von PKW’s führt dazu, daß Fußgänger auf der Straße gehen müssen.
Dies kann zur Gefährdung der Fußgänger führen.

Der Beschlußvorschlag: Vorlage - VO/2020/09598
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und CDU bzw. der Unabhängigen zur „Ganzheitlicher Überplanung des Priwalls“.

Auszug aus der Vorlage:
Unter Fazit heißt es u.a.
Hinsichtlich des bestehenden Parkdruckes ist eine gewisse Entspannung durch den Bau eines Parkhauses mit über 300 Parkplätzen zu erwarten. Auch das problematische Wildparken soll anschließend durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Sollte sich darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf manifestieren, bestehen gemäß dem vorgelegten Gutachten weitere Möglichkeiten. In den Wohngebieten kann beispielsweise eine (mehrstufige) Parkraum-bewirtschaftung eingeführt werden, die jedoch auch die Priwallbewohne:innen ohne eigenen Stellplatz betreffen würde.
Die erwähnte Neugestaltung der Mecklenburger Landstraße kann auch zur Generierung von neuen, regulären Stellplätzen genutzt werden

Gibt es von Ihrer Seite schon erste Planungsansätze, wie das Wildparken unterbunden werden kann?
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten um die Verkehrssicherheit auf dem Priwall zu gewährleisten.

Mit freundlichem Gruß
- für den Vorstand -
E. Erdmann
Vorsitzender

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.151 Sekunden
Powered by Kunena Forum