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Fahren auf den Gehwegen

8 Monate 3 Wochen her #1792 von Erdmann Eckhard
 Sehr geehrter Herr Erdmann,da sich Herr Werner vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung zurzeit im Urlaub befindet, gebe ich Ihnen gerne eine Rückmeldung zu
Ihrem Schreiben.

Eine Beschilderung der Gehwege mit dem Z. 239 "Gehweg" ist nach den Verwaltungsvorschriften nur aus folgendem Grund zulässig:

„Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.“

Der Gehweg in der Mecklenburger Landstraße ist klar als solcher zu erkennen. Er wird aber nicht nur auf dem Priwall zuweilen von Radfahrenden ignoriert. Hier hilft nur eine Überwachung.

Ich setze daher sowohl den Ordnungsdienst als auch die Polizei in cc.

Sollte es andere Straßenbereiche auf dem Priwallgeben, wo Ihrer Ansicht nach, der Gehweg nicht klar zu erkennen ist, dann wäre ich Ihnen für eine Übersendung eines Fotos dankbar.

Hinsichtlich der Umgestaltung des Fährvorplatzes hatte für die Konzeptstudie die Lübeck Port Authority (LPA) die Federführung.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr sowie Stadtplanung und Bauordnung wurden u. a. aber daran beteiligt.

Nähere Auskünfte dazu müsste Ihnen Annette Höhn (E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon: 122-6920) von der LPA geben können. Sollten Sie noch Fragen haben, dann stehe ich Ihnengerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag  Barbara Wenzel Leitung des SG Straßenverkehrsbehörde 

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