So wie sich das Projekt Waterfront, nunmehr BeachBay genannt, entwickelt hat, ist nun Fakt. Es war daher schon lange geplant, daraus für die BIP die richtigen Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls an deren Auflösung zu denken. Pandemiebedingt war eine Mitgliederversammlung nun mehr am 18. September 2021 möglich. Nach den üblichen Formalitäten wie Entlastung des Vorstandes (ist erfolgt) wurde über die Situation auf dem Priwall und das weitere Vorgehen engagiert diskutiert.
Im Vordergrund stand u.a. der Verordnungsentwurf für das Landschaftsschutzgebiet »Küstenlandschaft Priwall« und die Forderung, das Schutzgebiet zu komplettieren und am Kohlenhofkai es von der Kohlenhofspitze (Waldende) bis zur Tankstelle zu verlängern. Schließlich bestand darüber Einvernehmen, dass Siegbert Bruders, Vorsitzender der BIP bei den klageberechtigten Verbänden NaBu bzw. BUND nachfragen möge, ob im Sinne des Vorschlages des Bürgerschaftsmitgliedes Wolfgang Nešković (siehe Kasten unten), Bereitschaft besteht, gegen die Verordnung zu klagen.
Mit der Klage soll die Ausweitung längs des Kohlenhofkais bis zur Tankstelle erreicht werden. Die Mitglieder waren sich darüber einig, das Ergebnis abzuwarten um danach gegebenenfalls in einer weiteren Mitgliederversammlung zum Fortbestand der BIP zu befinden. KEV – Fotos Karl Erhard Vögele
Neskovic: Landschaftsschutzgebiet am Kohlenhof muss bis zur Tankstelle ausgeweitet werden
Das Bürgerschaftsmitglied Wolfgang Neskovic hält den ausgelegten Entwurf zur Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes auf dem Priwall für rechtswidrig. Es sei willkürlich, das Landschaftsschutzgebiet an der Kohlenhofspitze zu begrenzen. Vielmehr müsse die Fläche von der Kohlenhofspitze bis zur Tankstelle mit in das zu schützende Gebiet einbezogen werden.Neskovic: »Schutzgut ist nach den entsprechenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen auch das Landschaftsbild. Aus Travemünder Sicht stellt sich der vorhandene Baumbestand zwischen Kohlenhofspitze und Tankstelle optisch als einheitliche Waldfläche dar. Dieses Landschaftsbild wird verschandelt, wenn dort die geplante Multifunktionsfläche – was immer das auch sein mag – eingerichtet wird. Es erscheint willkürlich und damit rechtswidrig, wenn nunmehr das Landschaftsschutzgebiet sachwidrig an der Kohlenhofspitze enden soll.
Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, das Landschaftsschutzgebiet an der vorgegebenen Stelle zu begrenzen. Zwar könnte die Einrichtung der geplanten Multifunktionsfläche in unmittelbarer räumlicher Nähe des Bauprojektes Beach Bay die Attraktivität dieser Ferieneinrichtung erhöhen und damit als Ausgleich dafür dienen, dass Herr Hollesen nunmehr die Kohlenhofspitze nicht mehr nach seinen Vorstellungen bebauen darf. Eine solche weitere Morgengabe – nach der Übernahme der Kosten für die Promenade – zu Lasten des Lübecker Steuerzahlers an Herrn Hollesen wäre jedoch keine sachlicher Grund für die nunmehr vorgenommene Begrenzung.
Sollte es bei der jetzigen Planung bleiben, sollte daher die Einleitung rechtlicher Schritte erwogen werden.«