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Antworten der Verwaltung zum Thema "HOCHWASSERSCHUTZ" auf dem Priwall

8 Jahre 9 Monate her #653 von Erdmann Eckhard
Vorlage - VO/2015/02771
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018

Frage 1: Gibt es bereits Planungen, die Fähranleger auf Travemünder und auf der Priwallseite den klimatischen Veränderungen von höheren Wasserständen anzupassen?

Antwort: Die Fähranleger wurden im Jahre 2014 ertüchtigt bzw. nach den Vorlagen der damaligen Bauplanung erneuert! Die Anleger decken den heutigen Bedarf der unterschiedlichen Wasserstände ab. Weitergehende Planungen liegen nicht vor.

Frage 2: Welche technischen Möglichkeiten sind machbar, um das Hochdrücken des Regenwassers aus den Gullys zu verhindern?

Antwort: An den Straßenabläufen oder zentral an der Einleitungsstelle in das Gewässer können Rückstauverschlüsse eingebaut werden. In den kritischen Bereichen sind zentrale Rückstauverschlüsse vorhanden.
Vorschriften: RAS- EW; ZTV- EW; Entwässerungssatzung der EBL.
Weiterhin können Pumpen oder Hebeanlagen das System entlasten.
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Frage 3: Ist es beabsichtigt, die Straße Mecklenburger Landstraße im Bereich Landesgrenze, die ab 1,50 m üNN überflutet, den zu erwartenden Klimaveränderungen zeitnah anzupassen?

Antwort: Im Rahmen der beabsichtigten Ertüchtigung der Mecklenburger Landstraße nach Abschluss der Bauarbeiten der Bauvorhaben auf dem Gebiet des Projektes Priwall Waterfront soll in den konkreten Ausführungsplanungen geprüft werden, welche Anpassungen möglich sind. Bei Hochwasser in diesem Bereich sind die Wohnflächen der Wochenendhausbewohner nicht gefährdet. Auf der Straße steigt das Wasser bei Hochwasser von der Wiekseite aus an.

Frage 4: Werden die Rückschlagventile im Bereich der Bunkerstation an der Trave am Traveufer regelmäßig instand gehalten?

Antwort: Im Bereich der Bunkerstation wurden 1998 und im Bereich Wiekstraße 2001 neue Rückstauschutzeinrichtungen in Form von Tideflexventilen eingebaut. Die Instandhaltung erfolgt durch die Entsorgungsbetriebe im Rahmen der Kanalunterhaltung. Eine regelmäßige besondere Wartung der Ventile erfolgt nicht, weil sie sich aufgrund ihrer Konstruktion durch den Fließdruck des durchströmenden Wassers reinigen.

In der städtischen Veröffentlichung „Sturmfluten – Wissenswertes und Hinweise zum Selbstschutz – Notfall-Beilage für die Hansestadt Lübeck“ ist vermerkt, dass für den Ortsteil Travemünde-Priwall im Bereich des Passathafens bei Bedarf eine entsprechende Einrichtung vorgesehen ist.

Frage 5: Wird dies konkret in den Bebauungsplänen für das Waterfront-Projekt vorgesehen?

Antwort: in mehreren Abstimmungsrunden mit der Feuerwehr und Weiteren ist abgestimmt, dass im Katastrophenfall die Aufstellung von Fahrzeugen auf der Promenade, die mit 3,50m üNHN hoch genug liegt, gewährleistet werden kann. Die Unterbringung von Katastrophenschutzpersonal und der Sammelpunkt für die von Hochwasser gefährdeten Priwall - Bewohner kann im neuen Hafenmeistergebäude sichergestellt werden. Da beide Einrichtungen in städtischer Hand bleiben, sind entsprechende Regelungen im B-Plan nicht erforderlich. Eine Ergänzung in der Begründung ist aber sinnvoll und wird zur erneuten Auslegung des B-Planes vorgenommen

Frage 6: Um welche Einrichtung handelt es sich, sollte sie tatsächlich Teil des Waterfront-Projekts sein?

Antwort: siehe zu Frage 5

Frage 7: Gibt es eine entsprechende vertragliche Regelung mit Herrn Hollesen?

Antwort: eine vertragliche Regelung mit Herrn Hollesen ist nicht erforderlich, da es sich um städtische Einrichtungen bzw. Flächen handelt.

Europäische Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Frage 8: Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne?

Antwort: Das Land Schleswig-Holstein (MELUR) hat den Entwurf der Hochwasserrisiko-
managementpläne (HWRM-PL) vorgelegt. Den berührten Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit wird nun Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen gegeben. Die Anhörungsdokumente liegen u.a. auch bei der unteren Wasserbehörde der HL bis zum 22.6.2015 zur Stellungnahme aus.

Frage 9: Gibt es schon erste Ergebnisse?

Antwort: Lübeck-Priwall ist als Gebiet mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko durch vordringendes Meerwasser in den Plänen ausgewiesen. Mögliche Maßnahmen werden pauschal für die Ostseeküste Schleswig-Holsteins benannt, wobei ein lokaler Bezug nicht stattfindet.

Frage 10: Ist der Hochwasserschutz für das Waterfront-Projekt gewährleistet?

Antwort: Der Hochwasserschutz für das Projekt ist gesichert, da die Oberkante des EG-Fertigfußbodens bei Räumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, mit mind. 3,50 m üNHN textlich festgesetzt ist. Im Rahmen des detaillierten Erschließungskonzeptes werden Flächen für Notwasserwege nach Starkregenfällen abgestimmt.

Frage 11: Was ist mit den restlichen Gebieten auf dem Priwall, die massiv hochwassergefährdet sind?

Antwort: Für die Flächen im Geltungsbereich der B-Pläne 33.04.00 „Gewerbliche Ferienhausanlage“ sind Regelungen sowohl zur Erdgeschossfußbodenhöhe als auch zur Verankerung der Gebäude gegen das Hochdrücken bei hohem Grundwasserstand getroffen worden. Für alle anderen Gebiete, die bereits seit längerem bebaut sind, gelten die Maßnahmen im Falle von Überflutungen: Aufenthalt im Bereich der Promenade bzw. im neuen Hafenmeisterhaus, da hier keine Überflutung droht.

Frage 12: Gibt es bauliche Vorschriften, die bei zukünftigen Bebauungen in hochwasser- gefährdeten Gebieten den Hochwasserschutz gewährleisten?

Antwort: Entsprechende Maßnahmen (z.B. Festlegung einer Mindesthöhe des Erdgeschosses oder Fluchtmöglichkeiten in höher gelegenen Geschossen) sind im Einzelfall zu treffen

Frage 13: Gibt es konkrete Überlegungen des Landes Schleswig – Holstein den jetzigen unzureichenden Hochwasserschutz auf dem Priwall den absehbaren Klimaveränderungen anzupassen?

Antwort: Es sind keine konkreten Überlegungen bekannt.

Frage 14: Werden vor der endgültigen Übernahme des Entwurfs „Thematischer Landschaftsplan- Klimawandel in Lübeck -Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen für die Landnutzungen der Hansestadt Lübeck“ die Fragen der Gemeinschaft der Priwallbewohner e. V. berücksichtigt?

Antwort: Im kommenden Verfahren zum Landschaftsplan „Klimawandel“ wird ein aktueller Entwurf des Plans öffentlich ausgelegt werden. Alle bis dahin bekannten Aspekte werden in dem Entwurf dargestellt werden, jedoch lediglich soweit sie in der Maßstabsebene des Landschaftsplans (1:5.000 – 1:10.000) abbildbar sind. Gemäß der gesetzlichen Intention sind Landschaftspläne nicht dafür vorgesehen, einzelne technische Maßnahmen zu planen, es wird daher nur dargestellt auf welchen Flächen Siedlungen hochwassergefärdet sind. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Bürger/in und jede Initiative die Möglichkeit, weitere Anmerkungen, Fragen und Bedenken in den Planungsprozess einzubringen.

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Anfrage des BM Carl Howe zum Hochwasserschutz auf dem Priwall vom 08.05.2015

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