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Mögliche Kosten für Anlieger bei einer Sanierung der Mecklenburger Landstrasse !!!!!

9 Jahre 5 Monate her #57 von Erdmann Eckhard
Mögliche Kosten für Anlieger bei einer Sanierung der Mecklenburger Landstrasse !!!!!, 26 Nov. 2013 09:43

In einem Bericht des Vorstandes wurde schon die Problematik einer möglichen Sanierung der Mecklenburger Landstr. dargestellt.

Auch wenn der Haushalt 2013 keine Mittel für die Sanierung der Mecklenburger Landstrasse ausweist, sind die Anlieger besorgt über die finanziellen Belastungen, die für sie bei einer möglichen Sanierung in den nächsten Jahren entstehen.

Es gab immerwieder die Frage,was kostet mich eine Neuerschließung/Sanierung der ML.

Grundsätzlich regelt das Bundesbaugesetzbuch die Neuerschließung und Sanierung von Strassen.

Bei einer Neuerschließung werden die Anlieger mit 90 % der Kosten belastet.

Für die ML würde es zu einer Sanierung kommen.
Bei einer Sanierung werden die Anlieger mit 50 % belastet.
Falls die Stadt die Anlieger mit mehr als 50% belastet, muss dies begründet werden.

Von den genannten 50% teilen sich dann die linken und rechten Anlieger der ML nochmals zu jeweils 50% die Kosten.

D.h. es entstehen Kosten für die jeweiligen Anlieger in Höhe von 25 % !!!!

Im § 154 des Baugesetzbuches wird unter:
1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b)
Die Frage der Kosten für Anlieger behandelt.

In § 154 Absatz 2a heißt es:
In der Satzung ist zu bestimmen, bis zu welcher Höhe der Aufwand der Berechnung zu Grunde zu legen ist; sie darf 50 vom Hundert nicht übersteigen. Im Geltungsbereich der Satzung berechnet sich der Ausgleichsbetrag für das jeweilige Grundstück nach dem Verhältnis seiner Fläche zur Gesamtfläche; als Gesamtfläche ist die Fläche des Sanierungsgebiets ohne die Flächen für die Verkehrsanlagen zu Grunde zu legen. § 128 Abs. 1 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

D.h. auflaufende Sanierungsarbeiten der Mecklenburger Landstr. werden in ihrer gesamten Fläche erfasst, und dann in ein Verhältnis zur Sanierungsfläche des Anliegers gesetzt.
Daraus ergeben sich dann die Kosten für die Anlieger.

Für den Vorstand
E.Erdmann

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