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Ergänzung: Grundstück Mecklenburger Landstr. 63 – 67

9 Jahre 2 Wochen her #473 von Erdmann Eckhard
Nach weiteren Nachforschungen stellt sich ein neuer Sachverhalt für das Grundstück 63 – 67 Mecklenburger Landstr. dar.

Der hintere Teil des Grundstückes(ca. 40 % der Gesamtfläche) ist laut
Vorlage: Klimawandel in Lübeck ;Vorsorge und Anpassung für die Landnutzung 2013 als : „Niederungen und Feuchtgebiet erhalten und nicht bebauen“ festgeschrieben und nach der Einsichtnahme in die Gesamtkartierung von Biotop – Flächen der Hansestadt, ist die Fläche kein ausgewiesener Biotop, aber eine Fläche, die von einer möglichen Bebauung ausgenommen ist.


Erdmann

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